Arbeitsinspektorat kontrolliert 3580 Betriebe im Jahr 2013 bzgl. Belastungsevaluierung

Offenbar wird die Materie „arbeitsbedingte psychische Belastungen“ ernstgenommen – nach Angaben der Presse (20.2.2014) kontrollierte die Arbeitsinspektion diesbzgl. 3580 Betriebe im Kalenderjahr 2013. Im angeführten Medienbeitrag der Presse wird auch problematisiert,ob denn nicht auch überwiegend private Gründe bei Burnout-Diagnosen maßgeblich seien,was dann natürlich zu Lasten der Arbeitgeber gehe. Soweit,so spekulativ.

Aus fachlicher Sicht darf diesbzgl. angemerkt werden: das ASchG 2013 mit dem Schwerpunkt Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen intendiert vom Ansatz her nicht das Aufspüren von Burnout-Opfern in Betrieben samt nachfolgender Diagnose und Behandlung/Krankenstand sondern das generelle,personenunabhängige Sichtbarmachen arbeitsbedingter psychischer Belastungen/“Fehlbelastungen“ im Betrieb,die ggf. zu Organisationsproblemen,Leistungsabbau und zu krankheitswertigen Fehlbeanspruchungen führen können.

Insofern wird in den Betrieben wesentlich nach objektiv (!) vermeidbaren „Fehlbelastungen“ und Effizienzhindernissen gesucht, es werden letztendlich methodisch gestützte Maßnahmenvorschläge erstellt um das betriebliche Miteinander zu verbessern und arbeitsbedingte,krankheitswertige Fehlbeanspruchungen zu vermeiden. Man könnte es auch auf die Formel bringen: Wenn in Arbeitsorganisation, Arbeitsaufgabe, Organisationsklima/Führung und Arbeitsumgebung unnütze Stressoren beseitigt werden,trägt dies wesentlich zur Qualität der Arbeit und zur Gesundheitssituation im Betrieb bei. Gewinner davon sind alle Akteure.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist es somit auch nicht hilfreich (vgl. Presse ), einerseits das Instrumentarium komplexer betrieblicher Befragungsinstrumente zu bejammern und andererseits darauf zu verweisen,dass Arbeitspsychologen nicht verpflichtend für die Betriebe zu sein haben. Auch hier gibt es eine brauchbare Formeldie analytisch/gestalterisch notwendige arbeitspsychologische Expertise ist im Betrieb gesetzesaktuell verpflichtend (wurde von der Wirtschaftskammer via Gesetzesentwurf bejaht) -wer immer diese innehat-, deren seriöse Anwendung führt zu den oben angeführten Qualitätsmerkmalen im Arbeitsprozess/Betriebsgeschehen).

Letztendlich darf auch nicht vergessen werden,dass österreichweit  im Durchschnitt mehr als 1000 Arbeitnehmer pro Jahr pro Bundesland aufgrund psychischer Indikationen arbeitsunfähig werden. Und da die Frühpension (bei den unter 50-jährigen waren es schon 55 Prozent, die aufgrund psychischer Erkrankungen im Jahr 2012 in Pension gingen!) als Instrument der betrieblichen „Personalpolitik“ mittlerweile ausgedient hat,gibt es mittlerweile auch ein ernsthaftes Interesse der Wirtschaft an arbeitsgestalterischen und gesundheitsfördernden Maßnahmen! Was auch -mit einigem Hin und Her- zur Zustimmung der Wirtschaft zur ASCHG 2013 – Novellierung führte…

Summa summarum gilt: für die österreichischen Betriebe ist grundsätzlich sinnvoll und -aus Haftungsgründen- notwendig,sich mit dieser Materie zu beschäftigen. Zertifizierte Arbeitspsychologen können diesen Prozess im Regelfall als gut steuerbare betriebliche Projektmaterie unterstützen.

Fehlzeitenreport 2013 (S.47 ff).