ASchG 2013 – betriebliche Lernerfahrungen

Das ASchG 2013 mit dem Schwerpunkt “verpflichtende Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen” ist im 3. Jahr; die Betriebe handeln diesbzgl. nun immer professioneller. Die Arbeitspsychologie hat sich etabliert,spezifische Probleme des Evaluierungsprozesses treten nunmehr in der Vordergrund.

Welche betrieblichen Lernerfahrungen gibt es mit Evaluierungsprozessen gemäß ASchG 2013 und was bedeutet es “professionell” zu evaluieren? Dies und weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Zeilen.
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ASchG 2013 – Betriebliche Lernerfahrungen – Summary

Die anlassunabhängige,verpflichtende Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen hat in den Betrieben für Diskussionsstoff gesorgt und vielfältige Reaktionen gezeitigt. Wir versuchen hiermit die wesentlichsten Lernerfahrungen griffig aufzubereiten. 1.Die Bewältigung dieser fachlich neuartigen Materie war/ist eine echte inhaltliche Anforderung. Betriebe die schon Erfahrungen mit Gesundheitsförderungsprojekten gemacht haben,tun sich wesentlich leichter – sie kennen analoge Projektanforderungen. Ansonsten sind derart strukturierte,analytisch und ablaufmäßig vorgegebene Projekte ein echtes Neuland; wer keine vorgebildeten,internen Ansprechpersonen im Betrieb hat,ist weitgehend auf Experten angewiesen,wobei eine Vertrauensbasis wesentlich ist. 2.Der Einbau fachlich notwendiger arbeitspsychologischer Expertise in das Betriebsgeschehen ist komplex,nicht immer sind intern damit befasste Akteure einverstanden,dies den Arbeitspsychologen/Innen zu überlassen. Hier spielt neben andersartigen fachlichen Prägungen natürlich auch die Tatsache eine Rolle,dass Arbeitspsychologen/Innen 25% der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeiten abdecken können,was zu Konkurrenzgedanken Anlass sein kann. Dennoch beginnt sich auch diese Heterogenität der Präventionsakteure einzuspielen,da das arbeitspsychologische Instrumentarium weitgehend autonome Spezialistenarbeit erfordert,was von anderen Fachkräften letztlich auch verstanden und notwendigerweise anerkannt wird. 3. Sehr schnell handeln fast alle betrieblichen Entscheider dann,wenn das Arbeitsinspektorat vor der Tür steht. Die befristete Vorschreibung einer Konzeptvorlage inkl. Umsetzung hat erfahrungsgemäß auch schon sehr „hartnäckige“ Zuständige („uns ist das egal,das interessiert eh kaum jemanden“) zum Umdenken bewogen. Niemand nimmt -als Verantwortlicher durch Nichtumsetzung- so ohne weiteres unkalkulierbare persönliche und betriebliche Haftungen gegenüber Dienstnehmern und Sozialversicherungsträgern (Regress!) in Kauf. 4. Als hocheffektiv hat sich in der Steuerungsgruppe die richtige,partizipative Vorauswahl von arbeitspsychologischen Evaluierungsinstrumenten erwiesen. Projektbetreiber die einschlägige Befragungen „von der Stange“ also zumeist nach kalkulatorischen Kriterien einkaufen, ersparen sich zumeist gar nichts (im Gegenteil – der Evaluierungsprozess wird durch unspezifische Instrumente unscharf,wenig griffig) bzw. handeln sich jede Menge Ineffektivitäten ein. Problematisch ist ein derartiger Output auch für unabdingbare Folgeprojekte („bei der nächstfolgenden Evaluierung ein anderer Anbieter mit anderen Instrumenten..“),da man weitgehend wieder am Anfang steht. 5. Lernbedarf besteht bei den betrieblich Verantwortlichen insbesondere bzgl. der Dokumentation. Gerade eine Erstevaluierung erfordert betriebsintern und  v.a. gegenüber dem Arbeitsinspektorat präzise nachvollziehbare Projektphasen,-werkzeuge und -inhalte (z.B. „warum ist ein verwendetes Erhebungsinstrument XY komatibel zur ÖNORM EN ISO 10075 1-3“). Wenn man statt anforderungsgerechten,detaillierten Projektunterlagen nur ein ungeordnetes „papiernes DIN A4 – Konglomerat“ besitzt,besteht die Gefahr, hier erhebliche Nachbearbeitungsaktivitäten in Kauf nehmen zu müssen (ist in der Praxis schon erwiesenermaßen mehrfach vorgekommen). 6. Regionale Interpretationsunterschiede gibt es mitunter seitens der AI,in welchem Ausmaß arbeitspsychologisch getragene Erstevaluierungen auf die gesamte jährliche Präventionszeit angerechnet werden können. Hier empfiehlt sich ggf. eine Voranfrage beim zuständigen Arbeitsinspektorat,um Unstimmigkeiten/Zusatzaufwendungen zu vermeiden. In Summe lässt sich aber festhalten,dass bzgl. Evaluierung ernsthaft agierende Verantwortliche den hierfür notwendigen Prozess durchaus verstehen/nachvollziehen können und eine gute Zusammenarbeit externer und interner Akteure in -notwendigerweise- hochstrukturierten Projekten im Regelfall zustande kommt. Zweifellos ist dies dann auch in einigen Jahren zu einem völlig „normalen“ Bestandteil der betrieblichen Präventionsarbeit gemäß ASchG geworden; mit Gewinn für alle Beteiligten!