Nachhaltigkeitsberichterstattung und Evaluierung

Nationalrat beschloss Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Ein paar hundert Unternehmen sollen von dem neuen Gesetz (15.12.2016) betroffen sein. Diese sind nun verpflichtet, über ihre soziale und ökologische Verantwortung wie der Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte, sowie Umweltauflagen zu berichten und zu publizieren. Das Gesetz ist die Umsetzung der Änderung der Bilanz-Richtlinie der Europäischen Union.

EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Im November 2014 wurde die Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.„im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne“ sollen große Unternehmen, mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nichtfinanzielle Informationen, inklusive der Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbelangen, Korruptionsbekämpfung und Achtung der Menschenrechte offenlegen. Diese Informationen dienen der Transparenz und nutzen anderen Unternehmen, Investorinnen und Investoren und verschiedenen Akteuren am Binnenmarkt. Somit leisten sie einen Beitrag für eine nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsentwicklung.

Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen vom 6. Februar 2013 „zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: Rechenschaftspflichtiges, transparentes und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und nachhaltiges Wachstum“ bzw. „zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: Förderung der Interessen der Gesellschaft und ein Weg zu einem nachhaltigen und integrativen Wiederaufschwung“ anerkannt, dass der Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit, wie sozialen und umweltbezogenen Faktoren, durch die Unternehmen eine große Bedeutung zukommt, um Gefahren für die Nachhaltigkeit aufzuzeigen und das Vertrauen von Investoren und Verbrauchern zu stärken. Die Angabe nichtfinanzieller Informationen ist nämlich ein wesentliches Element der Bewältigung des Übergangs zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft, indem langfristige Rentabilität mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz verbunden wird. In diesem Zusammenhang hilft die Angabe nichtfinanzieller Informationen dabei, das Geschäftsergebnis von Unternehmen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu messen, zu überwachen und zu handhaben.

EU-Richtlinie

Diese Materie betrifft auch das österr. ASCHG und hier speziell auch die Vorschriften zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Deren Beachtung wird nun in gewisser Weise Teil einer betriebhl. Nachhaltigkeitsbilanz.

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