Nachholbedarf bei Evaluierungen in Österreich

Nicht einmal jedes 2. größere Unternehmen in Österreich ist bis dato der seit 1.1.2013 bestehenden Evaluierungspflicht nachgekommen. Bei den traditionellen KMU sieht es weit düsterer aus.

Zu diesem Ergebnis kommt eine im aktuellen AUVA-Magazin  SICHERE ARBEIT veröffentlichte Umfrage unter Führungskräften.“159 Führungskräfte und Personalverantwortliche aus 25 Branchen gaben detailliert Auskunft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Erst 47 Prozent der Betriebe haben die gesetzlichen Auflagen erfüllt.

Große Unterschiede in der gesetzlichen Umsetzung des psychischen Arbeitsschutzes

Immerhin: Für vier Fünftel der Befragten ist die Beachtung psychischer Arbeitsbelastungen „sehr“ oder „eher“ wichtig. Dennoch hat bisher weniger als die Hälfte der Betriebe eine Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen durchführen lassen, bei den KMUs (Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten) überhaupt erst jeder vierte. Mehr als 40 Prozent der Verantwortlichen in KMUs wussten nicht, dass die umfassende körperliche und psychische Arbeitsplatzevaluierung gesetzlich vorgeschrieben ist.“