Verpflichtende Kriterien der Evaluierung: arbeitspsychologische Standards

Arbeitspsychologische Standards

Wie schon öfters angeführt ist die konzeptuelle Einbettung gesicherter arbeitspsychologischer Standards in eine betriebliche Evaluierung psychischer Belastungen unabdingbar. Auch deshalb ist dies Teil der Überprüfung durch die Arbeitsinspektion. 

Was sind aber nun diese gesicherten arbeitspsychologischen Standards? Wir zitieren aus dem entsprechenden Leitfaden der AI (S.34):

㤠3 Abs. 2 ASchG

„Arbeitgeber/innen haben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung zu informieren.“

Stand der Erkenntnisse

Die Inhalte und Methoden zur Erhebung, Beurteilung und Gestaltung von arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen liefert die Arbeitswissenschaft bzw. Arbeits- und Organisationspsychologie auf Basis anerkannter Erkenntnisse und Methoden.Was kennzeichnet eine wissenschaftliche Erkenntnis? Es müssen bestimmte Zusammenhänge zwischen Ursachen und Wirkungen von unterschiedlichen,unabhängigen und anerkannten Wissenschaftler/innen unter Anwendung von qualitätsgesicherten Forschungsmethoden mehrheitlich nachgewiesen und inanerkannten Fachmedien publiziert worden sein. D.h., Wissenschaftlichkeit entsteht nicht, weil nur ein Artikel oder ein Forschungsergebnis zu einem bestimmten Thema vorliegt, sondern weil die Mehrheit der Fachexpert/inn/en auf einem Gebiet zu ähnlichen Ergebnissen kommt. Nur dann liefern wissenschaftliche Erkenntnisse generalisierbare Aussagen. Das Ziel im Bereich der Prävention ist dabei immer die Anwendung dieses Wissens zur Vorbeugung, damit Menschen durch bekannte Risiken möglichst wenig gefährdet werden.

In der Arbeitswissenschaft werden zur Erfassung und Beschreibung von arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen jedenfalls nachfolgende vier Grunddimensionen in dieser oder ähnlicher Form herangezogen:

1. Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten,

2. Sozial- und Organisationsklima,

3. Arbeitsumgebung,

4. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation.

ÖNORM EN ISO 10075

Diese hier genannten Dimensionen finden sich beispielsweise auch in der ÖNORM EN ISO 10075-1.“

Auf den Punkt gebracht sind daher gesicherte arbeitspsychologische Verfahren  (Maßstab kriterial abgesicherter Tools: Objektivität,Reliabilität,Validität) einzusetzen,die jedenfalls die angeführten 4 Grunddimensionen beinhalten und zu daraus ableitbaren Maßnahmenvorschlägen/Gestaltungsoptionen führen. Insofern kann es sich bei diesen Verfahren nicht um reine Arbeitsanalyseverfahren handeln (Option: entweder Verfahren wählen,die eine Einheit von Analyse und Bewertung gewährleisten oder mehrere Verfahren kombinieren!).

Praktisch steht hierfür eine annähernd dreistellige Anzahl an Verfahren im Raum – die Auswahl des/der richtigen Verfahren(s) ist absolut entscheidend für Relevanz,Erfolg und Rechtssicherheit einer betrieblichen Evaluierung.

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