Arbeitsinspektion

Arbeitspsychologische StandardsWie geht das Arbeitsinspektorat bei der Überprüfung bzgl. der Evaluierung psychischer Belastungen vor?

Praktiker auf diesem Gebiet sind öfters mit der Frage konfrontiert,ob das neuen ASchG in diesem Zusammenhang ”zahnlos” sei. Dies ist auf dem Gebiet der Belastungsevaluierung nicht der Fall, da es sehr exakte Überprüfungsmodalitäten gibt. Diese sind in einem eigenen 42seitigen Leitfaden des BMASK aufgelistet und stehen Betrieben zur Einsicht zur Verfügung.

Download LEITFADEN: leitfaden_psych_eval

Die Arbeitsinspektion hat demgemäß einerseits themenbezogen betrieblich zu informieren und zu unterstützen und andererseits zu überprüfen.

Wie sieht nun eine Überprüfung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen aus? Gemäß Leitfaden  geht es um die

“Bestandsaufnahme und Bewertung der betrieblichen Aktivitäten und zwar …

1. … ob der Evaluierungsprozess und dessen Durchführung ASchG-konform war

(Beteiligung, Hinzuziehen von PFK und Fachleuten, etc.)

2. … ob die Ermittlung psychischer Fehlbelastungen einschließlich der Dokumentation vorhanden ist (§§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG):

Wurden arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen im Rahmen der Evaluierung geprüft und das Ergebnis in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (SiGeDok) festgehalten? Haben Beschäftigte Zugang dazu?

3. … ob die Inhalte der Ermittlung den Erkenntnissen auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung (§ 3 Abs. 2 ASchG) den gesetzlichen Vorgaben (§ 4 ASchG) entsprechen:

Entsprechen die Inhalte der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen den arbeitspsychologisch gesicherten Standards (Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen entsprechend einer Reihe von üblichen theoretischen und methodischen Konzepten, wie sie im Anhang vorgestellt werden) und dengesetzlichen Vorgaben?

4.  … ob die Methoden der Ermittlung den Erkenntnissen auf dem Gebiet derArbeitsgestaltung entsprechen (§ 3 Abs. 2 ASchG):

Entsprechen die angewandten Methoden der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen den arbeitspsychologisch gesicherten Standards?

5. … ob eine Beurteilung der Gefahren bzw. eine Festlegung von Maßnahmen vorliegt (§ 4 ASchG)?

Wurden die Ergebnisse der Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen beurteilt und die Notwendigkeit von Maßnahmen festgelegt? Entspricht das Ergebnis dem gesetzlichen Stand bzw. den Erkenntnissen auf dem Gebiet derArbeitsgestaltung? Wurden die abgeleiteten Maßnahmen entsprechend umgesetzt?

6. … ob die Gefährdungsbekämpfung an der Quelle und kollektiv wirksam erfolgt (§ 7 Z 3 ASchG)

7. … ob eine ausreichende/adäquate Information und Unterweisung der Beschäftigten (inklusive Führungskräfte) durchgeführt wurde (§§ 12, 14 ASchG)

8. … ob die Evaluierung genutzt und aktualisiert wird (§ 4 Abs. 4 und 5 ASchG)“

Dies sind nur einige,wesentliche Aspekte zur Durchführung einer gesetzlich-fachlich korrekten Evaluierung.