Neues Manual zum ASchG – Stand 2013

ASchG-2013 MerkblattKostenfrei! Die mit Anmerkungen, Kurzerläuterungen, Querverweisen und einem Stichwortverzeichnis versehene Ausgabe zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) hat in der AUVA eine lange Tradition.
Das Merkblatt verseht sich als Arbeitsbehelf für all jene, die mit ArbeitnehmerInnenschutz zu tun haben, und will die Einhaltung des ASchG erleichtern.
Für die nunmehr erhältliche mittlerweile 12. Auflage wurde das Buch komplett überarbeitet und berücksichtigt nicht nur die Novellen 2012, sondern auch bereits die Novelle 2013 des ASchG.

ASchG 2013 – Juristisches zur Evaluierung psychischer Belastungen

Der Teufel liegt im Detail...(Presse/Katharina Braun) Statistiken belegen es: Psychische Erkrankungen sind in Österreich die häufigste Ursache dafür, dass Menschen arbeitsunfähig werden („Die Presse“ berichtete). 2012 betraf das 9070 Menschen – im Vergleich dazu bezogen „nur“ 3010 Personen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine Invaliditätspension.

Das schlägt sich auch auf die arbeitsrechtliche Praxis nieder: Anwälte orten einen erhöhten Beratungsbedarf im Zusammenhang mit psychischen Belastungen in der Arbeitswelt. „Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – wie gerade jetzt – scheint es, als würde dieser Druck in erhöhtem Maß zu Existenzängsten führen, die dann weitere psychische und körperliche Auswirkungen haben“, meint etwa Rechtsanwältin Simone Liebmann-Slatin von Baker & McKenzie. Laut statistischen Daten würden immer mehr Krankenstände durch die Folgen von Stress oder auch Mobbing verursacht werden. Wobei aber offen bleibe, ob das tatsächlich häufiger zu psychischen Krankheiten führt – oder aber solche aufgrund des höheren Problembewusstseins bloß öfter diagnostiziert werden. Aber, so Liebmann-Slatin: „Diese Fälle verursachen enorme Kosten, da derartige Krankenstände in der Regel sehr langwierig sind.“ Weiterlesen

Evaluierung psychischer Belastungen – Video

Neues Seminarangebot: “Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013″

no stressFür Betriebe,die den Evaluierungsprozess aktuell qualitätsorientiert projektieren/umsetzen. Ab 15.4.2013 verfügbar: Betriebliches Anwendungsseminar “Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013″.

Inhalte: Qualitätskriterien von arbeitswissenschaftlichen/ arbeitspsychologischen Evaluierungsverfahren -fachlich bzw. gemäß ASchG 2013. Evaluierungsverfahren und Analysetiefe mit 3 Stufen-Raster. Welches arbeitsinspektionskompatible Verfahren ist für meinen Betrieb konkret geeignet und wer kann/darf damit arbeiten (Arbeitspsychologen,Präventivkräfte,sonstige Fachleute,SVP`s..). Konkrete Verfahrensauswahl und Umsetzungsplanung. Auswertungsplanung und round up.

Zielgruppe: alle leitend und fachlich/interdisziplinär mit der Evaluierungsthematik gemäß ASchG 2013 befassten Personen. Operative Auswahl und Umsetzungsplanung eines Kerninhalts (Mitarbeiterbefragung/Belastungsevaluierung) der ASchG-kompatiblen Arbeitsplatzbewertung.

Seminardauer: 1 Tag +

Buchungsanfrage

Video: “Anti-Stress-Gesetz”

Explizite Neuregelungen der ASchG-Novelle bzgl. Arbeitspsychologie

Aktuelle Gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats

“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen

1.1. Neue Begriffsbestimmungen in § 2 ASchG

  • § 2 Abs. 7 2. Satz: „Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen.”
  • § 2 Abs. 7a: „Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen.”

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. Die Klarstellung dient der stärkeren Betonung der Wichtigkeit psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, im Arbeitnehmer/innenschutz, um damit den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und damit den Einsatz von Arbeitspsycholog/innen in den Betrieben zu intensivieren. Gefährdungen können sowohl durch physische als auch durch psychische (psychosoziale, psychomentale oder psychoemotionale) Belastungen und durch deren Wechselwirkung enstehen. Physische Belastungen können zu psychischen Beeinträchtigungen führen oder auch umgekehrt.

1.2. Neuerungen bei der Arbeitsplatzevaluierung in § 4 ASchG

  • In der Überschrift zu § 4 wird das Wort „Arbeitsplatzevaluierung” nunmehr gesetzlich verankert.
  • In § 4 Abs. 1 wird im Einleitungsteil wird ergänzt, dass bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG anzuwenden sind.
  • In § 4 Abs. 1 wird in der neuen Z 6 ausdrücklich geregelt, dass bei der Arbeitsplatzevaluierung auch „die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation” zu berücksichtigen ist.

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Die Ergänzung orientiert sich v.a. am Leitfaden der Arbeitsinspektionen zu arbeitsbedingten psychischen Belastungen bzw. der Önorm EN ISO 10075 “Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen” (Teil 1-3) und stellt die grundlegenden Dimensionen arbeitsbedingter psychischer Belastungen dar, die in Abhängigkeit von individuellen Voraussetzungen und Bewältigungstrategien zu Fehlbeanspruchungen führen können. Bei der Arbeitsplatzevaluierung sind diese Dimensionen sowie deren Zusammen- und Wechselwirkung und die Schnittstelle Mensch-Technik-Organisation zu berücksichtigen.

  • In § 4 Abs. 5 wird in der neuen Z 2a ergänzt, dass eine Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Evaluierung auch „nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung” zu erfolgen hat.

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Beispiele für solche Zwischenfälle, die eine akute psychische Belastungsreaktion auslösen können, sind etwa die Häufung von Konflikten oder Beschwerden, Gewaltübergriffe, posttraumatische Belastungsstörung nach einem Arbeitsunfall, etc.

  • In § 4 Abs. 6 wird ergänzt, dass mit der Arbeitsplatzevaluierung (außer den Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern) auch sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, beauftragt werden können.

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Analog zur bereits bisher geltenden Regelung des § 82a Abs. 5 letzter Satz sollen auch hier die zu beauftragenden Fachleute beispielhaft aufgezählt werden, wobei im Hinblick auf die Evaluierung psychischer Beanspruchungen insbesondere die Arbeitspsycholog/innen hervorzuheben sind.

1.3. Erweiterung der Grundsätze der Gefahrenverhütung § 7 ASchG

  • § 7 Z 4a
    • (neu): „Berücksichtigung der Gestaltung der Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation;”
  • § 7 Z 7
  • (erweitert): “Planung der Gefahrenverhütung mit dem Ziel einer kohärenten Verknüpfung von Technik, Tätigkeiten und Aufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung, sozialen Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz;”

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Auch bei der Gefahrenverhütung sind die grundlegenden Dimensionen arbeitsbedingter psychischer Belastungen sowie deren Zusammen- und Wechselwirkung und die Schnittstelle Mensch-Technik-Organisation zu berücksichtigen.”

Dt. Kommentar hierzu

Quelle: Arbeitsinspektion/Homepage http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/Belastungen/040_aschg_novelle_2013.htm

WKÖ-Stellungnahme zur ASchG-Novelle

“Seit 1. Jänner 2013 gelten wichtige Neuerungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und des Arbeitsinspektionsgesetzes (BGBl. I Nr. 118/2012). Die Novellen verfolgen insbesondere folgende Ziele:

  • Verstärkte Prävention hinsichtlich psychischer Belastung und Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können
  • Berücksichtigung der neuen Stoffeinstufungen nach der CLP-Verordnung bei den Definitionen für gefährliche Arbeitsstoffe
  • Verbesserung der Information der Arbeitsinspektorate nach Arbeitsunfällen durch die Sicherheitsbehörden
  • Anhebung des Rahmens für Geldstrafen um rund 15 %
  • Klarstellungen, redaktionelle Änderungen und Aktualisierungen

Wichtige Änderungen im Detail

Die Arbeitgeber müssen nun bei der Evaluierung und bei der Gefahrenverhütung ausdrücklich auch psychische Belastungen mit berücksichtigen. Nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung ist eine Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Evaluierung vorzunehmen.

Dazu können auch Arbeitspsychologen in die Evaluierung eingebunden werden.   Weiterlesen

Evaluierung psychischer Belastungen – AK Broschüre

AK BroschüreEine aktuelle AK-Broschüre gibt kurz und bündig Auskunft über die neuen ASchG-Anforderungen zur Evaluierung psychischer Belastungen.

Download

Neues Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen

InfoEin neues Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen ist aktuell erschienen. Aktuelle,kurz gefasste Infos zu Inhalten und Ablauf der Evaluierung psychischer Belastungen.Herausgeber sind WKÖ,IV,AI und BMASK.

Auszug:

“Hintergrund
Mit 1. Jänner 2013 ist eine Novelle zum ASchG in Kraft getreten. Bei den meisten Änderungen im ASchG handelt es sich um Klarstellungen. Bereits bisher galt schon, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen umfassend vor Gefahren zu schützen ist. Die Novelle des ASchG stellt nun klar, dass unter Gefahren sowohl die physischen als auch psychische Belastungen gemeint sind. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Dies mit dem Ziel den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren…”

Download: Merkblatt_Arbeitsplatzevaluierung_psychischer_Belastungen_

Interview zum Dt.Stressreport/Evaluierungsthemen – Dr.Blind auf Servus TV

Interview Dr.Blind in Servus TV Di. 29.1. 18.00:  LIVESTREAM  

Download: Stressreport2012

Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder

43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt. Weiterlesen

Wir twittern – @evaluierung

Evaluierung psychischer BelastungenUnsere neue,flotte Infoschiene zur Evaluierung (gemäß ASchG) ist online. wir twittern quer über alle Webseiten. http://twitter.com/evaluierung

Seminar – Evaluierung psychischer Belastungen

Seminar/Workshop: Arbeitspychologie im Betrieb – Management/Evaluierung psychischer Belastungen (Zielgruppe Präventionsverantwortliche/Personalisten/Führungskräfte)

Unternehmensspezifisches, ASchG-Novelle 2013 100% kompatibles Spezialseminar „Arbeitspsychologie – Grundlagen, Methoden,Evaluierung psychischer Belastungen,Verfahren und Maßnahmenplanung operativ und präventiv“ (Firmenseminar,intern). Inkl. Fallbeispiele aus betrieblichen Projekten (anonymisiert).

Psychische Arbeitsbelastungen im Vormarsch!

Psychische Arbeitsbelastungen und deren mitunter krankmachende sowie arbeitsbeeinträchtigende Folgen sind nach neuesten Erkenntnissen stark im Ansteigen begriffen. Auch und gerade in Österreich! Um dem vorzubeugen haben die Sozialpartner eine -mittlerweile beschlossene- Gesetzesnovelle zum ASchG entwickelt,die per 1.1.2013 betrieblich umgesetzt werden muß. Allerdings wurden schon seit Sommer 2011 auf Basis des damals gültigen ASchG dutzende Betriebe österreichweit seitens des Arbeitsinspektorats bzgl. der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und ggf. Maßnahmenplanung untersucht.

Psychische Belastungsevaluierung – eine Chance für Betriebe?!
Wie gehen Betriebe/Präventivkräfte/Teams/Betriebsräte mit dieser Situation um? Welche Fachkompetenzen (z.B. Arbeitspsychologie) werden benötigt um gesetzesadäquate (z.B. ÖNORM EN ISO 10075) und betrieblich nützliche (!) Evaluierungsinstrumentarien auszusuchen und Evaluierungspläne zu erstellen. Gibt es hierfür spezifische Verfahren und Instrumente für den jeweiligen Sektor? Welche Szenarien und Maßnahmenpläne folgen ggf. aus einer Evaluierung? Kann man im Rahmen einer Umsetzung bzw. danach die psychischen Belastungen im Betrieb systematischer managen und wie kann eine spätere Folgeevaluierung effizient durchgeführt werden?

All das sind ausgewählte Fragestellungen,die im Rahmen des Seminars fachlich vorgestellt und praxisorientiert besprochen werden sollen. Natürlich werden auch -sofern thematisiert- Erfahrung aus bisherigen betrieblichen Zugängen zur Thematik berücksichtigt und verglichen. Eine spannende Seminarkonzeption mit Umsetzungscharakter liegt vor!

LERNZIEL (abhängig von Seminardauer, 2 tägig empfohlen)

Grundverständnis der Grundlagen, Ansätze und Methoden der Arbeitspsychologie. Schwerpunkt „Psychische Belastungen/psychische Beanspruchungen”. Gängige Verfahren der psych. Belastungsevaluierung/Screening/Tiefenanalyse kennenlernen und verstehen. Psychische Prävention im Betrieb – Grundverständnis von Maßnahmenplanung und Evaluierung/Verfahrensauswahl. Betriebliche Fallbeispiele nachvollziehen können. Inhaltlich 100% ASchG-neu kompatibles Seminardesign!

Veranstaltungsdesign

Seminar/Workshop 1-2 Tage firmenintern (empfohlene Teilnehmerzahl 3-10 Personen).

Seminardauer pro Tag 8 AE (1 Arbeitseinheit a`50 min.)

Didaktische Konzeption und Seminarunterlagen betriebsspezifisch (als pdf-Datei zur Verfügung gestellt) gemäß Zielgruppe und Veranstaltungsdauer.

Direktanfrage: christian.blind@arbeitspsychologie-online.at +43 (0)664 957 60 50

Seminarliste

Gesetzestexte zur ASchg-Novelle 2012/2012 im Wortlaut

Am 5.12.2012 wurde die ASchG-Novelle im Nationalrat beschlossen (pro: S,V,G,F. kontra: B,T). Kernstück ist die (anlassunabhängige) Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen.

Gesetzestext: ASchG-Novelle-Gesetzestext

Kommentar: Vorblatt und Erläuterungen

ASchG Vergleich alt – neu

Beratung

ASchG-Novelle – Arbeitspsychologie kommt in die Betriebe – Evaluierungspflicht für psychische Belastungen – wie abwickeln (?) – unsere Dienstleistungen

Dr. Christian BlindDie aktuelle ASchG-Novelle mit Gültigkeit per 1.1.2013 bringt die Arbeitspsychologie in die Betriebe.

Eckpunkte sind die anlassunabhängige Evaluierungspflicht psychischer Belastungen ( http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2012/06/21/diskussion-evaluierung-psychischer-belastungen-warum/ ) auf Basis einer präzise vorgeschriebenen methodischen Leitlinie.

Letztere besteht in Umsetzung und Überprüfung aus expliziten,durch das Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen arbeitspsychologischen Standards (validierte arbeitspsychologische Verfahren, Evaluierungsgegenstand: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,Arbeits- und Sozialklima, Arbeitsumgebung; Gefährdungsbekämpfung kollektiv und an der Quelle (vgl. z.B. §§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG), § 3 Abs. 2 ASchG, § 7 Z 3 ASchG).

Wesentliche Argumente für ein präzises betriebliches Abarbeiten des novellierten ASchG sind : Rechtssicherheit in mehrfacher Hinsicht sowie Upgrading der betrieblichen Präventionsarbeit/Personalarbeit – qualifizierter Umgang mit psychischen Belastungen.
Konkret: im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Frühpensionierungen etc. kann natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche (Regress) seitens der Betroffenen bzw. von Institutionen im Raum. Diese übertreffen ökonomisch bei weitem mögliche fin. Sanktionierungen durch das Arbeitsinspektorat).

Als Belohnung winkt im Gegenzug eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.

Praktische Konsequenz der ASchG-Novelle: Einbeziehung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Präventionsarbeit, Implementierung einer hochwertigen Erstevaluierung (diese ist nicht präventionszeitfähig und erfordert somit im Regelfall ein zusätzl. Budget; ablauforganisatorisch effizient: eigener Projektstatus), die zukünftig ein standardmäßiges Abarbeiten der psychischer Belastungen im Rahmen der üblichen Präventionsarbeit gewährleistet.

Alle theoretischen und praktischen Fragen zu dieser Thematik werden persönlich beantwortet. (christian.blind@arbeitspsychologie-online.at ). Geboten wird der gesetzeskompatible,vollständige betriebliche Support zu dieser neuen Gesetzeslage.

Seminare hierzu: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/seminar-evaluierung-psychischer-belastungen/

Beratung

 

Arbeitspsychologie im Nationalrat – anlässlich ASchG-Novelle 2012

Die 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012 bringt ASchG-Novelle

Eindeutige Aufwertung der Arbeitspsychologie und Evaluierungspflicht psychischer Belastungen (anlassunabhängig) sind wesentliche Eckpfeiler des ASchG neu. Gepaart mit der verpflichtenden Anwendung validierter arbeitspsychologischer Verfahren (AI-Vorgaben) Verfahren bedeutet dies das Entrè der Arbeitspsychologie in die Betriebe – und zwar auf gesetzlicher Basis. Zusatzinfo

Arbeitspsychologie Info & Seminare

ASchG-Novelle vor Gesetzesstatus – Arbeitspsychologie wird stark aufgewertet

Die ASchG-Novelle passierte den Ministerrat und wird aktuell dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Originaltext:

“Zu Art. 1 (Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes)

1. Zur stärkeren Betonung der Prävention von arbeitsbedingten psychischen Belastungen und

Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen:

In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu

Fehlbeanspruchungen führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu

beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Beeinträchtigungen und

Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,

Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magen-, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Diabetes. Immer mehr

Personen müssen infolge psychischer Fehlbeanspruchungen die Frühpension antreten. Dies verursacht

viel menschliches Leid, aber auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.  Weiterlesen

Diskussion: Evaluierung psychischer Belastungen – warum?

Evaluierung psychischer Belastungen – mehr als notwendig!

 Der Fahrplan: Im Frühherbst 2012 geht die neue, sozialpartnerschaftlich ausverhandelte ASchG-Gesetzesnovelle nach erfolgter ministerieller  Begutachtung in die Gesetzgebung. Per 1.1.2013 existiert daher eine markant veränderte Präventionssituation – psychische Arbeitsbelastungen müssen evaluiert werden; – eine Anforderung die aktuell (auf Basis der ASchG-Novelle 2002) eher als “kann-Bestimmung” im ASchG existiert und primär bei Vorliegen entsprechender Indikationen schlagend wird. Da die Thematik “Psychische Belastungen im Betrieb” mittlerweile Handlungsbedarf generiert,  sind faktisch österreichweit seit Mitte 2011 mehrere Dutzend Betriebe vom Arbeitsinspektorat diesbzgl. begutachtet worden.

Psychische Belastungen betrieblich managen – Pflicht oder Kür?

 Grundsätzlich ist Österreich im Bereich der betrieblichen Präventionsarbeit nicht schlecht aufgestellt, die Arbeitsunfälle befinden sich statistisch im Sinkflug,auch bzgl. der physischen Belastungsfaktoren (v.a. Bewegungs-/Rückenthematik) hat sich vieles verbessert.

Dennoch – die psychisch bedingten Arbeitsausfälle,Krankenstände und Frühpensionierungen sind ganz markant im Zunehmen begriffen, ein Trend der ohne Gegensteuerung menschlich und auch kostenseitig nicht akzeptiert werden kann. Hierin liegt übrigens auch eine ganz wesentliche Begründung für den arbeitspsychologisch akzentuierten ASchG-Entwurf der Sozialpartner.

Weiters gibt es natürlich auch kostenseitige Gründe, das ASchG diesbzgl. ernst zu nehmen,da im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen,Arbeitsunfähigkeit,Frühpensionierungen etc. natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und  kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche seitens der Betroffenen im Raum.

Höhere psychische Belastungen – worin liegen die Ursachen?

Für Fachleute unverkennbar gibt es in der Arbeitswelt eine Belastungsverschiebung von den körperlichen Belastungen hin zur rasant gesteigerten psychischen Belastung. Ein neuer Arbeitstyp ist im Entstehen begriffen, der arbeitsbezogene Schnelligkeit,Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit belohnt und damit mannigfache v.a. psychische Arbeitsanforderungen beinhaltet und auch entsprechende Belastungssituationen produziert.

Derart entsteht also eine Diskrepanz zu den gewohnten Formen der Arbeitsbelastung und -bewältigung – ergänzt durch mitunter zunehmendem Freizeitstress entsteht eine psychisch eindeutig druckvolle Gesamtsituation,die der moderne Volksmund gerne als “Burnout” tituliert. Daß dies nicht zur individuellen und betrieblichen Arbeitseffizienz beiträgt,versteht sich von selbst.

Schubumkehr in der Präventions- und Personalarbeit durch arbeitspsychologische Verfahren

Vom anlassbezogenen zum systemischen Handeln bzgl. psychischer Belastungen heißt die Devise. In nicht wenigen Betrieben gab es bisher schon Einzelmaßnahmen zur Stressthematik, zu individuell belasteten Mitarbeitern, im Rahmen von BGF-Projekten,CSR etc. die aber oft nach dem jeweiligen Gutdünken der Verantwortlichen und nach Maßgabe meist zusätzlicher Mittel abgewickelt wurden.

Nunmehr bietet sich aber den Betrieben die Möglichkeit (letztlich Notwendigkeit!) anerkannte,hochentwickelte arbeitspsychologische Verfahren der Belastungsevaluierung/ Maßnahmenplanung anzuwenden und derart eine zumindest mittelfristig orientierte psychische Präventionsarbeit zu implementieren. Als Belohnung winkt -auch- eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.

Konsequenz – eine enge Verzahnung von Präventions- und Personalarbeit

Betrieblich strukturell integriert,arbeitspsychologisch verfahrensgestützt,mittelfristig orientiert unter Beachtung spezifischer Zielgruppen (40+) – so sieht der einschlägige Trend aus..

Zentrales Moment ist hierbei eine querschnittorientierte themenzentrierte Bestandsaufnahme sowie eine hochwertige Erstevaluation auf Basis nachhaltig einsetzbarer, AI-kompatibler, arbeitspsychologischer Methoden (klass. verfahrensmäßige Gütekriterien: Objektivität,Validität,Reliabilität). Dies ist natürlich auch ein wesentlicher Bestandteil unseres Dienstleistungsspektrums,basierend auf 25 Jahren AP-Erfahrung ;-) .

Evaluierung psychischer Belastungen – Dr.Blind & Team

NEU mit der ASchG-Novelle 2012/2013 – Evaluierung psychischer Belastungen

Novelle/Zeitplan: Die österreichischen Sozialpartner haben eine inhaltliche Einigung getroffen und diese an den zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt. Das Ministerium plant daher eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), die im Sommer 2012 begutachtet und schlussendlich im Herbst 2012 einer Beschlussfassung im Nationalrat zugeführt werden soll, damit eine Inkraftsetzung per 1.1.2013 erfolgen kann.

Presseaussendung     Download Medienbeitrag: Evaluierung psychischer Belastungen

NEU! Spezialseminar zum Thema (auch mit 15% KMU-Rabatt)

In eigener Sache -wir freuen uns,daß unser Kunde die ERSTE BANK AG bzw. ERSTE GROUP die im Medienbericht angeführten, im nationalen Rahmen einzigartigen Ergebnisse bzgl. Fehlzeitenreduzierung psychischer Erkrankungen aufweisen kann.