Corona-Schutz am Arbeitsplatz für Risikopatienten

Rund 90.000 Menschen in Österreich sind laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober im arbeitsfähigen Alter und von einer Erkrankung betroffen, die sie zur Risikogruppe für eine schwere Covid-19-Erkrankung macht. Sie sollen in Zukunft besser geschützt werden. Die Regierung präsentierte den entsprechenden Fahrplan am Dienstag, das Gesetz wird am Mittwoch im Nationalrat behandelt und soll mit 4. Mai in Kraft treten.

Ab dann werden Betroffene von der Sozialversicherung per Brief aufgefordert, ihren Arzt aufzusuchen. Dort wird anhand einer Checkliste ein Attest erarbeitet, mit dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam entweder einen besonders verstärkten Schutz am Arbeitsplatz, Homeoffice oder eine Freistellung vereinbaren können. Die Teilnahme beruht auf Freiwilligkeit und ist auch für Arbeitnehmer in infrastrukturkritischen Branchen möglich.

Ausgewählt werden die betroffenen Patienten anhand ihrer Medikamentendaten, über die die Sozialversicherung Bescheid weiß. Doch auch, wer schwer erkrankt ist und keinen Brief bekommt, kann sich an seinen Arzt wenden, „da die Medikamentenliste nicht immer vollständig ist“, so Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.
Keine konkrete Liste

Der behandelnde Mediziner trifft letztendlich die Entscheidung für das Attest – gegen eine Liste mit konkreten Krankheitsbildern habe man sich bewusst entschieden. Es handle sich um „schwere Krankheitsformen“, so Anschober. Und Szekeres ergänzt: „Bei gut eingestelltem Blutdruck oder Diabetes gibt es kein erhöhtes Risiko, nur wenn es durch die Grunderkrankung schon zu Komplikationen gekommen ist.“ Das bestätigt auch der Virologe Christoph Steininger von der Med-Uni Wien: Es gehe immer um die Schwere der Erkrankung. Wer einen leicht erhöhten Blutdruck hat, müsse sich keine großen Sorgen machen.

Die Wirtschaftskammer stimme dem geplanten Gesetz ausdrücklich zu, wie Generalsekretär Karlheinz Kopf betonte. „Die Betriebe bekommen eine klare Handhabe, wie hier vorgegangen wird.“ Unternehmen sollen durch die Maßnahmen jedenfalls nicht zusätzlich belastet werden. Der Bund wird daher für den Fall, dass Dienstnehmer freigestellt werden müssen, deren Lohn und Lohnnebenkosten übernehmen. Wie viel dieser Schritt kosten wird, konnte Anschober am Dienstag nicht beziffern. Auch die Frage, wie lange die Freistellung gelten wird, sei nicht gesetzlich geregelt. Hier wird eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und -geber angestrebt.
Keine Klarheit für Angehörige

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sprach von einem „guten und richtigen Schritt“, für Risikogruppen herrsche „endlich Klarheit“. Die Kammer habe sich dafür eingesetzt, dass man aufgrund einer Dienstfreistellung nicht gekündigt werden darf, „das haben wir auch erreicht“. Klarheit fehlt der AK-Präsidentin unterdessen darüber, welche Vorsichtsmaßnahmen für Beschäftigte gelten, die mit Risikopatienten zusammenleben. Laut Anschober sei man dahingehend „im Gespräch“. Einstweilen wurden Empfehlungen für Angehörige ausgesprochen wie etwa Abgrenzungen im Wohnbereich oder Hygienemaßnahmen.(STANDARD)