In BGBl I Nr 53/2018 wurden wichtige Änderungen im Arbeitszeitgesetz kundgemacht. Die tägliche Höchstarbeitszeit wurde von zehn auf zwölf Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht. Die Änderungen sind bereits mit 1. September 2018 in Kraft treten.
Die Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze hat auch massive Auswirkungen auf Gleitzeitvereinbarungen, All-In-Verträge und Überstundenzahlungen!