Evaluierung/Urteile

Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ist für viele Betriebe eine komplexe und letztlich inhaltlich neuartige Materie. Dennoch kommt man im Arbeitsschutz um diese Verpflichtung nicht herum.

Abgesehen von Verwaltungsstrafen sind via Gerichtsurteil schon konkrete Dienstgeberhaftungen zugewiesen worden, die auch finanziell sehr markant schlagend werden können.

Insofern sind Betriebe und insbesondere zuständige Führungskräfte gut beraten, hier keine weitgehend unkalkulierbaren Haftungen entstehen oder sich aufdrängen zu lassen.

Die in diesem Bereich angeführten Gerichtsurteile auf mehreren Ebenen (UVS, OLG, OGH) geben einen Einblick in eine schon bestehende Rechtspraxis/Judikatur.