Wiedereingliederungsteilzeit Presseaussendung WKO

Gleitsmann: Wiedereingliederung nach Krankheit schafft Win-Win-Situation für Dienstnehmer und Dienstgeber

Umsetzung des Sozialpartnervorschlages als wichtiges Zeichen für Reintegration nach langen Krankenständen

Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss heutigen Ministerrat den Weg für eine gesetzliche Grundlage zur Wiedereingliederung nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand frei gemacht. Damit wird eine Initiative der Wirtschaftskammer umgesetzt. Ab 1. Juli 2017 wird es möglich, nach langen Krankenständen schrittweise wieder in den Beruf einzusteigen. Das Modell ist für beide Seiten freiwillig, die wöchentliche Normalarbeitszeit darf für die Dauer von maximal sechs Monaten um höchstens 50 Prozent und mindestens 25 Prozent reduziert werden. Der Dienstnehmer erhält für den Wiedereingliederungszeitraum neben dem aliquoten Entgelt und den aliquoten Lohnnebenkosten vom Dienstgeber ein aliquotes Wiedereingliederungsentgelt.

„Wir freuen uns, dass es uns nach intensiven Sozialpartnerverhandlungen gelungen ist, dieses international bereits vielfach erfolgreich umgesetzte Modell auch in Österreich zu etablieren. Zahlreiche Rückmeldungen von Betrieben und Arbeitnehmern zeigen, dass die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten ein nachgefragtes Modell ist,“ so Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich.

Weg vom „Alles-oder-nichts-Prinzip“ bei Krankenständen

„Der Weg zurück in den Job nach langen krankheitsbedingten Abwesenheiten wie beispielsweise nach Krebstherapien oder aufgrund psychischer Erkrankungen muss sehr flexibel gestaltbar sein, um Überforderung zu vermeiden. Eine zentrale Rolle bei der Erstellung eines Wiedereingliederungsplanes wird neben den unmittelbar Betroffenen den Arbeitsmedizinern und – auf Wunsch von Dienstnehmer und Dienstgeber – den Experten von fit2work zukommen“, erläutert Gleitsmann. Mit dem Wiedereingliederungsmodell erfolgt auch in Österreich die Abkehr vom „Alles-oder-nichts-Prinzip“ bei Krankenständen. „Damit schaffen wir eine Win-Win-Situation für alle: Dienstnehmer verlieren nicht den Anschluss im Berufsleben, Dienstgeber erhalten sich wichtige Fachkräfte, und das Sozialsystem wird durch geringere Kosten für Krankenstände entlastet.“

Halber Pensionsbeitragssatz: Anreiz für längeres Arbeiten

Ein weiterer Ansatz zur Kosteneinsparung erfolgte vergangene Woche an einer anderen Stelle: Durch die Halbierung des Beitragssatzes in der Pensionsversicherung wird ein Anreiz für Versicherte geschaffen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. „Menschen mit einem Anspruch auf Alterspension müssen künftig nur den halben Pensionsbeitragssatz zahlen, wenn sie sich bei Erreichen des Regelpensionsalters dafür entscheiden, weiterzuarbeiten. Dieser Anreiz ist ein Schritt in die richtige Richtung und stellt motivierte Versicherte finanziell deutlich besser als bisher. Wir begrüßen diese Maßnahme, für ein der steigenden Lebenserwartung entsprechendes konsequentes Anheben des Pensionsantrittsalters sind jedoch weitere Maßnahmen wie ein Nachhaltigkeitsmechanismus und das Einschränken von Frühpensionen unumgänglich“ so Gleitsmann. (PWK882/PM)

 

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martin Gleitsmann
T: +43 5 90 900 4286
E: Martin.Gleitsmann@wko.at