Burnout-Urteil (OLG)

Ein Unternehmen ist wegen der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin, die wegen eines Burnouts und Depressionen krankgeschrieben war, zu 25.000 Euro Entschädigung verurteilt worden.

Laut Wiener Arbeiterkammer hatte ein vom Arbeitgeber beauftragter Detektiv die Frau belästigt und bei einem Konzert ihres Lebensgefährten fotografiert. Die Ärztin, welche die Arbeitnehmerin krankgeschrieben hatte, riet ihrer Patientin, am gesellschaftlichen Leben weiterhin teilzunehmen, Sport zu treiben und auszugehen, so die AK am Mittwoch in einer Aussendung.

Sie solle sich ja nicht einigeln, betonte die Medizinerin und ließ nicht zuletzt deshalb die Ausgehzeiten offen. Die Frau sei nicht bettlägerig und solle machen, was ihr guttue. Die Arbeitnehmerin besuchte daraufhin das Konzert ihres Lebensgefährten, wo sie der von ihrer Firma beauftragte Detektiv ablichtete. Das Unternehmen entließ seine Mitarbeiterin daraufhin fristlos. Diese wandte sich an die AK, die nachwies, dass die Hausärztin volle Ausgehzeiten zuerkannt hatte und ihr Verhalten ihrer Genesung zuträglich war. Die Arbeitnehmerin nahm ihre Therapie ernst und befolgte auch alle anderen Empfehlungen ihrer Ärzte.

Die Arbeiterkammer argumentierte vor, dass sich deshalb nicht ableiten ließ, dass die Arbeitnehmerin ihren Krankenstand bewusst verlängert oder vorgetäuscht hätte. Das sahen auch das Arbeits- und Sozialgericht Wien sowie das Oberlandesgericht so. Der Frau wurden in zweiter Instanz mehr als 25.000 Euro als Entschädigung zugesprochen.