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Eine sehr gute,präzise und lesbar gefasste Evaluierungsanleitung findet man im nachfolgenden Newsletter S.6 ff. Hier sind auch wichtige Erfahrungswerte und Tipps enthalten.
Originaltext
„Evaluierung psychischer Belastungen Leitfaden
Seit 1.1.2013 regelt die Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) die Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Dabei sind Arbeits- und Organisationspsychologinnen und Arbeits- und Organisationspsychologen einzubeziehen. Sie haben das Wissen um die Evaluierung zu planen, durchzuführen und bei der Ableitung passender Maßnahmen zielführend zu beraten. Auch Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und Betriebsräte sind wichtige
Partner bei diesem Prozess.
In der Arbeitswelt nehmen psychische Belastungen, Gefährdungen und Krankheiten zu. Psychiatrische Krankheiten stiegen enorm an. Sie liegen an dritter Stelle bei der Anzahl der Krankenstandstage und damit vor den Arbeitsunfällen. Krankenstände aufgrund arbeitsbedingter psychischer Belastungen dauern länger und die gesamtwirtschaftlichen Kosten belaufen sich auf rund 3,3 Milliarden Euro jährlich.
Psychische Belastungen sind „…alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf
ihn einwirken“ (ÖNORM EN ISO 10075-1). Sie verursachen nicht nur psychische Störungen und Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen,Magenbeschwerden, Schlafstörungen, Diabetes.
Ursachen psychischer Belastungen
# Zunehmender Leistungs- und Konkurrenzdruck
# Arbeitsverdichtung, unangemessener Zeit- und
Termindruck
# Unangemessene Wiederholung immer gleicher
Arbeitsvorgänge
# Informationsmangel oder Informationsüberflutung
# knappe Personalbemessung
# Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit
# Häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust
# Fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten
# Isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten
Wie ist vorzugehen?
Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein Prozess, der dem Ziel der ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen dient. Er umfasst für die Evaluierung psychischer Belastungen
folgende Schritte:
1. Start
Informationen sammeln, interne Steuergruppe einrichten
(Beteiligung geeigneter Fachleute wie Arbeitspsychologinnen
bzw. Arbeitspsychologen , Arbeitsmediziner/
innen, Sicherheitsfachkräfte sowie betriebliche Entscheidungspersonen,
SVPs und Betriebsräte, etc.).
2. Konzept
Festlegen, mit welchem standardisierten und geeigneten
Verfahren, wann, durch wen Belastungen für welche
Organisationsbereiche bzw. welche Tätigkeitsgruppen
erfasst werden und wie der Ablauf im Detail erfolgt.
3. Information
Führungskräfte und Arbeitnehmer/innen sind vorab über
Ziele und Ablauf zu informieren.
4. Ermittlung
Erhebung mit standardisiertem und geeignetem Verfahren
nach ÖNORM EN ISO 10075-3 durchführen
(geprüfte arbeitspsychologische Diagnoseverfahren wie
schriftliche Befragung, Einzel- oder Gruppeninterviews,
Beobachtung). Selbst erstellte Fragebögen sind nicht
geeignet. Teil der Evaluierung sind die Arbeitsaufgaben
und Art der Tätigkeiten, die Arbeitsumgebung und der
Arbeitsraum, die Arbeitsabläufe sowie die Arbeitsorganisation.
5. Beurteilung
Bewertung der Ergebnisse entsprechend der Verfahrensvorgaben.
6. Maßnahmen
Vertiefte Analyse der konkret negativ belastenden
Arbeitssituationen (z.B. durch Einzel- oder Gruppengespräche,
Beobachtung), um ursachenbezogene und
kollektiv wirksame Maßnahmen abzuleiten.
7. Dokumentation
Alle festgestellten psychischen Gefährdungen und die
Maßnahmen sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
festzuhalten.
8. Umsetzen und Prüfen
Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss geprüft werden.
Die Evaluierung muss regelmäßig wiederholt und
angepasst werden, wie nach Zwischenfällen mit erhöhter
psychischer Fehlbeanspruchung.
Worauf ist zu achten?
Um die Qualität zu sichern, haben SVP und Betriebsrat
eine wichtige Rolle. Darauf ist zu achten:
1. Arbeitgeberpflicht
Die Evaluierung ist Verpflichtung der Arbeitgeber/innen
und muss unabhängig von konkreten Problemen jedenfalls
durchgeführt werden. Nicht vergessen: Die Evaluierung
körperlicher Belastungen und Arbeitsunfallgefahren
gilt seit langer Zeit und muss vorliegen!
2. Mitwirkungsrecht
Betriebsrat und SVP sind in alle Phasen der Evaluierung
und Maßnahmenableitung einzubeziehen. Die Arbeitnehmer/
innen sind zu informieren.
3. Auswahl der Methoden
Die Methoden müssen die tatsächlich arbeitsbezogene
psychische Belastungen erfassen und nicht Arbeitszufriedenheit,
Burnout, Ernährungs- oder Bewegungsverhalten.
Die Standards der ÖNORM EN ISO 10075-3 sind
einzuhalten. Also keine selbst erstellten Fragebögen
oder Kombinationen von Fragen aus unterschiedlichen
Verfahren, weil diese keine testtheoretischen Gütekriterien
wie Objektivität, Reliabilität, Validität erfüllen. Auch
urheberrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.
Tipp: Eine gewisse Sicherheit über Methoden (Verfahren)
bietet die deutsche Toolbox der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(www.baua.de unter Suche „Toolbox“ eingeben).
4. Datenschutz
Für die Evaluierung werden Daten über die Arbeitsplatzbedingungen
ermittelt, nicht primär Daten über Personen.
Ob und warum personenbezogene Daten (Alter,
Geschlecht, etc.) erhoben werden, muss vorher geklärt
werden. Der Schutz personenbezogener Daten muss
gewährleistet sein.
5. Durchführende
Wer die Evaluierung psychischer Belastungen durchführt,
muss Fachwissen über psychische Belastungen
und die Anwendung, Durchführung, Auswertung und
Interpretation der gewählten Methode (Verfahren)
haben. Arbeits- und Organisationspsychologinnen und
Arbeits- und Organisationspsychologen sind ausgebildete
Fachleute. Sie wissen welche Verfahren passen und
beraten bei der Verfahrensauswahl und der Maßnahmenplanung.
Ohne arbeits- und organisationspsychologische Fachkompetenz
können standardisierte Verfahren falsch
angewendet werden. So kann es bei der Ergebnisinterpretation
zu Vermutungen, Spekulationen und nicht
fundierten Rückschlüssen auf Arbeitsbedingungen und
Belastungen sowie Maßnahmen kommen. Die Ergebnisse
als auch die Maßnahmenplanung wäre nicht korrekt.
Tipp: Zertifizierte Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen
sind auf psychnet.at zu finden.
6. Geeignete Maßnahmen
Eine Maßnahme muss zu den festgestellten Belastungen
passen, wie ein Schlüssel zum Schloss!
Also: Welche Maßnahme löst genau für welche Tätigkeiten
in welchen Situationen welches Problem?
Die schriftliche Befragung allein genügt nicht. Sie gibt
eine gute Orientierung über Belastungsschwerpunkte.
Ohne ausreichende Analyse der dahinter stehenden
konkreten Belastungsfaktoren und ohne Maßnahmenableitung
ist das keine vollständige Evaluierung!
Außerdem: Ergibt die Evaluierung, dass psychische
Gefährdungen vorliegen, dann sind Arbeitgeber/innen
verpflichtet, geeignete Fachleute insbesondere jedoch
Arbeitspsycholog/innen zumindest im Ausmaß von 25vH
der jährlichen Präventionszeit der Präventivfachkräfte zu
beschäftigen.
Die Evaluierung psychischer Belastungen ist ein bedeutender
sozialpolitischer Schritt zur Eindämmung
psychischer Arbeitsbelastungen und ihren Folgen.
Arbeitgeber/innen brauchen fachliche Unterstützung von
Arbeitspsychologinnen bzw. Arbeitspsychologen, weil
psychische Erkrankungen, geminderte Arbeits- und Leistungsfähigkeit
oder Störungen der Arbeitsorganisation
betriebs- und gesamtwirtschaftlichen Kosten auslösen,die mittlerweile
auch ein Wettbewerbsfaktor sind.“