Arbeitsrecht und Klimawandel

Angesichts der immer höheren Temperaturen hat die Arbeiterkammer (AK) eine Anpassung des Arbeitsrechts gefordert. In der aus den 1990er Jahren stammenden Arbeitsstättenverordnung seien etwa nur Mindesttemperaturen geregelt, die vorgesehenen Höchsttemperaturen seien hingegen nur Soll-Bestimmungen, so AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank. Nicht klar sei derzeit unter anderem, ab welcher Temperatur die Arbeit abgebrochen werden kann, um die Gesundheit zu schützen.

„Der Klimawandel ist gekommen, um zu bleiben. Das, was war wir jetzt haben, ist die Basis, es wird nicht mehr besser“, sagte der Meteorologe Andreas Jäger heute bei einem Pressegespräch der AK. Je nachdem, wie schnell und in welchem Ausmaß Klimaschutz umgesetzt werde, stelle sich nun nur die Frage: „Wird es ein bisschen ärger oder richtig arg?“

Zahl der Hitzetage verdoppelt bis verdreifacht

Die Zahl der Hitzetage mit mehr als 30 Grad hat sich laut Geosphere Austria in den vergangenen Jahrzehnten bereits verdoppelt bis verdreifacht. Ohne globale Klimaschutzmaßnahmen sei in Österreich bis zum Ende des Jahrhunderts eine weitere Verdoppelung bis Verdreifachung zu erwarten.

Es sei bereits statistisch bewiesen, dass solche Tage mit Starkregen heute wesentlich häufiger vorkommen als früher. Angesichts der neuen klimatischen Bedingungen sei es deshalb wichtig, sich als Gesellschaft an den Klimawandel anzupassen.

Die AK hat eine Broschüre veröffentlicht, in der 41 häufige Fragen zu den Auswirkungen der Klimakrise auf die Arbeitswelt beantwortet werden. An einer Anpassung des Arbeitsrechts, sodass es die Folgen des Klimawandels abbildet und Rechtssicherheit gibt, führe aber kein Weg vorbei.

Absage an „Siesta“

Dem Vorschlag, eine „Siesta“ einzuführen, also eine längere Arbeitspause über die Mittagsstunden, erteilt AK-Direktorin Hruska-Frank jedoch eine Absage: Die Siesta sei in Form von geteilten Diensten etwa aus dem Handel, der Pflege und dem Tourismus bekannt.

„Wir wissen, wie belastend das ist, weil viel mehr vom Tag von der Arbeitszeit besetzt wird.“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wüssten oft etwa nicht, wo sie diese Zeit verbringen sollen, „es ist genauso belastend, wenn man sich unbezahlt drei Stunden in Wien die Zeit vertreiben muss, ungeschützt vor der Hitze und dafür noch später nach Hause kommt“.

Über einen früheren Dienstbeginn und entsprechend ein früheres Dienstende, könne je nach Branche und individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen durchaus nachgedacht werden. Relativ schnell könnten laut Hruska-Frank etwa die Regelungen zur Leistungsverweigerung bei Überstunden angepasst werden, auch ein Rechtsanspruch auf hitzefrei am Bau ab 32,5 Grad könnte rasch umgesetzt werden.