Das seit 1.1.2013 gültige novellierte ASCHG (Hauptmodifikation: verpflichtende Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen) verspricht einen –fachlich- “heißen Herbst”. Warum dies so ist,hat vor allem 2 Gründe.
1.Das ASCHG 2013 wurde kurz vor den Weihnachtsferien 2012 verabschiedet,sehr wenige Betriebe und auch damit befasste beratende Institutionen wie Arbeitsinspektorat,AUVA… waren informationsmäßig und fachlich-praktisch in der Lage im 1.Halbjahr 2013 systematisch zu evaluieren. Dies führte zu einem realen Projektstau im Umsetzungsbereich.
2.Weiters ist erst in diesen Tagen das erneuerte Manual des BMASK (“Leitfaden”) erschienen,das diesen primär arbeitspsychologischen Prozess detailgenau beschreibt. Grundsätzlich besteht es in einer Präzisierung der Vorgaben des im Mai 2011 erschienenen Handbuchs samt einigen spezifizierten Umsetzungsanforderungen. Hierbei sticht insbesondere die Vorgabe, auch die klassischen Belastungsfaktoren wie z.B. Lärm,Hitze,Kraftaufwand,Arbeitsmenge adäquat in der Evaluierung abzubilden ins Auge.
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