Unternehmen die eine Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen rechtssicher und betrieblich wertvoll durchführen lassen wollen, kommen um den Einsatz von Arbeitspsychologen nicht herum. Um die Beratungsqualität im Evaluierungsprozess zu gewährleisten gibt es auf der Homepage der Arbeitsinspektion den Link zum Download des sog. Fachleistungsnachweises Arbeitspsychologie.Diesen füllt der zertifizierende Arbeitspsychologe je nach erbrachten Leistungen detailliert aus und bestätigt derart die Gesetzeskonformität des Evaluierungsprozesses.
„Der EvalPsy-Fachleistungsnachweis der Österreichischen Berufsvertretungen für Psychologie (BÖP und GkPP) ist ein Formular, mit welchem einem Unternehmen die korrekte und vollständige Erbringung von arbeits- und organisationspsychologischen Fachleistungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach ASchG bestätigt werden. Zugleich kann die Unterlage auch in den zusammenfassenden Tätigkeitsbericht nach § 82 b Abs. 3 ASchG integriert werden. Damit soll ein gesetzeskonformer, dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz entsprechender und fachkompetenter Beratungsablauf zur betrieblichen Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung durch beratende Arbeits- und Organisationspsycholog/innen erreicht werden.“ (http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/Belastungen/default.htm#Arbeitspsychologie 15.9.2015).