Am 23.4.2018 hat Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für die Arbeitsinspektorate neue Zielwerte erlassen. Den alten Erlass hatte sie aufgehoben, weil dieser vorschrieb, dass 38 Prozent der durchgeführten Kontrollen „Kontrollen mit Beanstandungen mit festgestellte Mängeln sein müssen. Der neue Erlass ermögliche mehr Entscheidungsspielraum statt strengen Vorgaben, teilte das Ministerbüro am Montag mit.
Anstatt Strafen zu verhängen soll nun ein Mehr an Beratung dazu führen, dass viele Mängel gar nicht erst entstehen. Konkret sei der Zielwert für die Anzahl der Kontrollen reduziert und der Zielwert für die Beratungen erhöht worden, sagte eine Pressesprecherin zur APA. Die Arbeitsinspektorate sollen demnach verstärkt als Anlaufstellen für Unternehmer positioniert werden.
„Es ist im Interesse aller, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert wird“, erklärte Hartinger-Klein in der Aussendung. Die FPÖ-ÖVP-Regierung ersetzte zudem die Kontrolleffizienzquote mit einer neuen Budgetkennzahl namens „Verbesserung pro Intervention“. Diese Kennzahl soll künftig angeben, wie viele Verbesserungen ohne anschließende Strafanzeige vorgenommen wurden.