Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen: Es fehlt mitunter die wirksame Maßnahmenumsetzung.
Die seit 2013 gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen wurde in größeren Unternehmen weitgehend bereits basismäßig durchgeführt, die positiven Effekte wurden vielfach aber noch nicht registriert, resümiert der AK-Strukturwandelbarometer 2018.
Lediglich knapp 40% der via Betriebsratsumfrage untersuchten Unternehmen konstatieren mittlere bis (sehr) gute Effekte.
Dies deckt sich insofern mit vielfacher arbeitspsychologischer Praxiserfahrung, als nicht wenige Betriebe die Evaluierung betrieblich-umfragemäßig professionell umsetzen, danach aber häufig ein Expertisegap entsteht, indem die ArbeitspsychologInnen auf der Maßnahmen- bzw. Umsetzungsebene eher spärlicher mitwirken.
Betrieblich wirksam gegensteuern -auch für Betriebsräte- bedeutet insofern, den Expertiselevel mittels Experteneinsatz durchgängig hoch halten.