Mobbing im ASchG

AUVA

Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz

Nach Heinz Leymann (1993) wird unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter KollegInnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel und dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird.

Was sind die Ursachen für Mobbing?

In vielen Fällen sind es arbeitsorganisatorische Probleme wie Zeitdruck, zu große aber auch zu geringe Arbeitsmengen, unqualifiziertes Führungsverhalten und betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen mit drohendem Arbeitsplatzabbau. Besonders ältere ArbeitnehmerInnen sehen sich an ihrem Arbeitsplatz zunehmendem „Mobbing“ ausgesetzt.

Allerdings ist nicht jeder Konflikt oder jeder Streit mit Mobbing gleichzusetzen und von täglichen Spannungen abzugrenzen. Von Mobbing wird erst dann gesprochen, wenn schikanöse Handlungen des/der TäterIn mindestens einmal pro Woche über einen Zeitraum von sechs Monaten gesetzt werden.

Welche schikanösen Handlungen zählen zu Mobbing?

  • Angriffe auf die Gesundheit (z.B. körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe)
  • Angriffe auf die soziale Beziehung (z.B. fehlende Kommunikation, ausgrenzen)
  • Angriffe auf das soziale Ansehen (z.B. lächerlich machen, verspotten, Selbstbewusstsein verletzen)
  • Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen (z.B. Kritik, Telefonterror, Unterbrechen des Gespräches)
  • Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. sinnlose Aufgaben zuteilen, keine Arbeitsaufgaben)

Mobbing verläuft in 4 Phasen

  1. Tägliche Konfliktsituationen, die ungelöst bleiben
  2. Etablierung von Mobbing, d.h. Bildung der „Täter-Opfer“-Beziehung
  3. Eskalation mit Einbeziehung z.B. von BetriebsrätInnen, Vorgesetzten
  4. Ausgrenzung

Als Folge von Mobbing können psychische Beschwerden oder Erkrankungen wie z.B. Konzentrationsprobleme, Gedächtnisstörung, Verzweiflung, Hektik, Alpträume, Depressionen, Unsicherheit, Antriebslosigkeit bis hin zum Selbstmord auftreten. Mobbing kann auch in weiterer Folge zu Arbeitsunfällen führen.

Welche Präventionsmaßnahmen können gesetzt werden?

Aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sind ArbeitgeberInnen im Rahmen der „Grundsätze der Gefahrenverhütung“ dazu verpflichtet, den „Faktor Mensch“ bei der Arbeit, insbesondere bei der Arbeitsgestaltung und bei der Auswahl von Arbeitsverfahren, sowie die sozialen Beziehungen und die Arbeitsorganisation bei der Planung der Gefahrenverhütung zu berücksichtigen (§ 7 ASchG).

Um Mobbing bereits am Entstehen zu verhindern, ist eine offene Gesprächskultur im Unternehmen wichtig. Kritik und Konflikte sollen besprochen werden, Informationen auf allen Ebenen weitergegeben werden, Anerkennung und Unterstützung bei der Arbeit sowie gegenseitiger Respekt sind von Bedeutung.

Bei bereits vorliegendem Mobbing ist ein frühzeitiges Eingreifen bzw. das Ansprechen desselben und das Einhalten von Spielregeln im Bewältigen eines Konfliktes wichtig.

Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Gesundheit_im_Betrieb/psychische_Belastungen/Mobbing_und_Gewalt_am_Arbeitsplatz